Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

61 
(52! IV. Daß von der Direktion der Transport= und Unfall-Versicherungs- 
Aktien-Gesellschaft „Zürich“ in Zürich an Stelle des Kaufmanns C. Steinert 
in Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Rentier J. F. Franke 
daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. Januar 1882 
(Regierungs-Blatt Seite 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 3. Juni 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. # 
(53]) Das 14., 15. und 16. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1601 das Gesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker, sowie die 
Verlängerung der Frist für die Entrichtung der im Betriebsjahre 
1884/85 kreditirten Rübensteuer, vom 13. Mai 1885; unter 
„ 1602 die Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeich- 
nisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Ge- 
nehmigung bedürfen, vom 24 April 1885; unter 
1603 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 
15. Juli 1879, vom 22. Mai 1885; unter 
1604 die Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der 
Kommerzbank in Lübeck, vom 18. Mai 1885; unter 
1605 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zollvereinigunsvertrags 
vom 8 Juli 1867, vom 27. Mai 1885.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.