Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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berg mit Abzweigung von Buttelstedt nach Großrudestedt ausgedehnt und in 
allen seinen Bestimmungen zur Anwendung gebracht werden. 
§ 2. 
Unser Staats-Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be- 
auftragt. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
Weimar, am 29. April 1886. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(49] I. Nachdem der unter dem Namen „Weimar-Rastenberger Eisenbahn- 
Gesellschaft" gegründeten und in Weimar seßhaften Aktiengesellschaft die Kon- 
zession zum Bau und Betrieb dieser Eisenbahn ertheilt worden, auch der 
Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister des Großherzoglichen Amts- 
gerichts Weimar erfolgt ist, wird nachstehende Konzessionsurkunde vom 1. April 
d. J. sowie das Statut der genannten Gesellschaft hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 21. April 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß.
	        
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