Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

242 
Indem wir die Standesämter dementsprechend hiermit bedeuten, geben 
wir ihnen noch bekannt, daß bei Gelegenheit des Abschlusses der obenerwähnten 
Uebereinkunft Seitens der Schweiz darauf aufmerksam gemacht worden ist, wie 
die von einem Schweizer im Ausland in Gemäßheit des dortigen formellen 
und materiellen Rechts abgeschlossene Ehe in der Schweiz sowohl in öffent- 
licher, wie in privatrechtlicher Beziehung als giltig anerkannt werde. 
Weimar, den 22. Juli 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(75!] Das 24. und 25. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1677 die Verordnung, betreffend die Errichtung einer besonderen Kom- 
mission für die Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals, vom 17. Juli 
1886; unter 
„ 1678 die Verordnung, betreffend nähere Festsetzungen über die Ge- 
währung von Tagegeldern und Fuhrkosten an die Beamten der 
Militär= und Marineverwaltung, vom 27. Juli 1886; unter 
„ 1679 die Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an 
dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, 
vom 25. Juli 1886. 
Berichtigung. In dem Muster A der Schuldverschreibung der Saal. Eisenbahn-Gesellschaft über 1000 M'. — 
Seite 237 des Regierungs= Blattes — ist zu lesen statt „Jena, den 24. Juni 1886“ „Jena, den 1886“ 
serner ist in dem Muster C — Seite 240 — die Jahrzahl 1887 zu Kreichen. 
Weimar. — Hos- Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.