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Indem wir die Standesämter dementsprechend hiermit bedeuten, geben
wir ihnen noch bekannt, daß bei Gelegenheit des Abschlusses der obenerwähnten
Uebereinkunft Seitens der Schweiz darauf aufmerksam gemacht worden ist, wie
die von einem Schweizer im Ausland in Gemäßheit des dortigen formellen
und materiellen Rechts abgeschlossene Ehe in der Schweiz sowohl in öffent-
licher, wie in privatrechtlicher Beziehung als giltig anerkannt werde.
Weimar, den 22. Juli 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(75!] Das 24. und 25. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1677 die Verordnung, betreffend die Errichtung einer besonderen Kom-
mission für die Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals, vom 17. Juli
1886; unter
„ 1678 die Verordnung, betreffend nähere Festsetzungen über die Ge-
währung von Tagegeldern und Fuhrkosten an die Beamten der
Militär= und Marineverwaltung, vom 27. Juli 1886; unter
„ 1679 die Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an
dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs,
vom 25. Juli 1886.
Berichtigung. In dem Muster A der Schuldverschreibung der Saal. Eisenbahn-Gesellschaft über 1000 M'. —
Seite 237 des Regierungs= Blattes — ist zu lesen statt „Jena, den 24. Juni 1886“ „Jena, den 1886“
serner ist in dem Muster C — Seite 240 — die Jahrzahl 1887 zu Kreichen.
Weimar. — Hos- Buchdruckerei.