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bahn in den Fluren Darnstedt und Flurstedt nöthig gewordene Enteignung
dem Großherzogl. Sächs. Amtsrichter Dr. Linsenbarth zu Apolda übertragen
worden sind, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. August 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[80|] V. Daß von der Direktion der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Branden-
burg a. d. Havel an Stelle des Rudolph Hartung zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Richard Morgenstern daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juli 1884 (Regierungs-
Blatt Seite 140) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. August 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[811 VI. Der Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft gegen Wasserleitungs-
schäden zu Frankfurt aM. ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Groß-
herzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Gustav Hüttig
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. August 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Weimar. — Hos- Buchdruerei.