Regierungs-Blatt
Großberzogthum
Sachsen = Weimar = Eisenüach.
Nummer 26. Weimar. 5. November 1886.
Juhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Abänderung der Statuten der Sparkasse zu Weimar betressend, Seite 265. —
uinisterial Bekanntmachung, den Wechsel in der Hauptagentur der Germania. Lebens-Versicherungs-
Aktien-Gesellschaft zu Stettin betressend, Seite 266. — Ministe rial. Bekanntmachung, die Zusammensetzung
der in Jena bestehenden Großherzoglich und Herzoglich S. Kommission zur Prüfung der Kandidaten des
höheren Schulamis für die Prüfungsperiode vom 1. November 1886 bis 31. Oktober 1887 betressend,
eite 2
Ministerial-Bekanntmachungen.
!98] 1. Nachdem von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge die nach-
stehend abgedruckte Aenderung des § 5 der Statuten der Sparkasse zu Weimar
gnädigst genehmigt worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 7. Oktober 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Fünfter Nachtrag
zu den Statuten der Sparkasse zu Weimar.
Der 85 des vierten Statutennachtrags (S. 39 des Regierungsblatts vom
Jahr 1882) wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
„Die Sparkasse verzinst die Einlagen nur soweit sie volle Mark
erreichen.
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