Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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D. Der Zug darf einfahren 
bei Tage: l bei Dunkelheit: 
Rechtsseitiger Telegraphen- Grünes Licht der Signal- 
arm des Perrontelegraphen laterne des Perrontelegra- 
schräg nach oben gerichtet (un- phen. 
ter einem Winkel von etwa 
45 Grad). 
  
d) Die optischen Sigunale an den Wasserkrahnen. 
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkel- 
heit mit einer Laterne zu versehen. 
16. Der Ausleger des Wasserkrahnes läßt die Durchfahrt frei 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Ausleger steht parallel ui: Weißes Licht der an dem Aus- 
Richtung des Geleises. leger des Wasserkrahnes befind- 
lichen Laterne. 
17. Der Ausleger des Wasserkrahnes sperrt die Durchfahrt 
bei Tage: l bei Dunkelheit: 
« Der Ausleger steht quer Rothes Licht der an dem 
(winkelrecht) zur Richtung des Ausleger des Wasserkrahnes 
Geleises. « befindlichen Laterne. 
Soweit ein Bedürfniß vorliegt, können die unter 1 und II aufgeführten 
Signale sowohl auf Stationen als auf der freien Strecke angewandt werden.
	        
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