Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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summe wird vom 1. Jannar 1887 ab auf jährlich Fünfzig Reichsmark fest- 
gesetzt. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 29. Dezember 1886. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(10| I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Juni 1886, 
die Gewährung der Rechtshilfe an Behörden anderer deutschen Staaten bei 
Zwangsvollstreckungen in Verwaltungsangelegenheiten betreffend, sowie auf die 
Vorschrift unter Ziffer 7 der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze vom 
10. Juni 1886 — Regierungs-Blatt 191 — wird auch für den Verkehr 
mit den Behörden des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt der am 12. Juni 
1885 zu Eisenach abgeschlossene, Seite 194 ff. des vorjährigen Regierungs- 
Blattes abgedruckte Vertrag hierdurch in Kraft gesetzt. 
Weimar, den 5. Jannar 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Stichling. 
[11] II. Daß die Führung des neuen Katasters von Großenlupnitz der 
Großherzoglichen Bezirkskatasterführung zu Eisenach übertragen worden ist, 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Jannar 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
[12) III. Daß von der Direktion der Deutschen Militärdienst-Versicherungs- 
anstalt zu Hannover an Stelle des Hauptmanns a. D. und Standesbeamten 
O. Henkel zu Eisenach, bisherigen Hauptagenten derselben, der Obristlieutenant
	        
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