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/26/ III. Im Verlag von Hermann Böhlau hier ist die Unterweisung
für Vormünder im Großherzogthum Sachsen in dritter, nach dem
Stande der neueren Gesetzgebung berichtigten Auflage erschienen. Der Preis
für das Exemplar besteht im Partiebezug bei Frankoeinsendung des Betrags,
wie bisher, in 22 Pf. Unter Verweisung auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 28. Dezember 1881 (Seite 2 des Regierungs-Blatts für 1882) fordern
wir die Vormundschaftsgerichte auf, nach Beschaffung der erforderlichen Exem-
plare der Unterweisung in der dritten Auflage, jedem bereits bestellten
Vormund, welcher Mündelvermögen zu verwalten hat, ein Exemplar der-
selben kostenfrei auszuhändigen, im Uebrigen aber bei Neubestellung
von Vormünderrn sich hinsichtlich der Hinausgabe der Unterweisung in der
neuesten Ausgabe nach der Anordnung unter Ziffer 2 der erwähnten Mini-
sterial-Bekanntmachung zu richten.
Weimar, den 12. Februar 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(271 IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Verein für
sittlich hülfsbedürftige Kinder in Jena die Rechte einer juristischen Person
und einer milden Stiftung zu verleihen geruht.
Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 14. Februar 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
206r V. Daß von der Direktion der Norddeutschen Feuer-Versicherungs-
esellschaft zu Hamburg an Stelle des Julius Flintzer zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Brandmeister C. Müller daselbst zum Haupt-
genten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme