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Befugnisse der Aichämter betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß ueuerdings
dem Aichamte zu Jena die Befugniß zur Aichung von Waagen bis zu
einer größten Tragfähigkeit von 10 000 kg
und
dem Aichamte zu Neustadt (Orla) die Befugniß zur Aichung von
Waagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 kg
bestimmt sind,
ertheilt worden ist.
Weimar, den 29. April 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
(/49) III. Mit Bezugnahme auf Anlage A der Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke, wird
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist, vom
1. Juli d. Is. an den Gemeindebezirk von Urspringen aus dem Standes-
amtsbezirk Sondheim und den Gemeindebezirk von Weilar aus dem
Standesamtsbezirk Lengsfeld auszusondern und für die gedachten Gemeinde-
bezirke Urspringen und Weilar je ein besonderes Standesamt zu errichten.
Weimar, den 14. Mai 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(50] IV. Daß von der Direktion der Liverpool & London & Globe-
Versicherungs-Gesellschaft an Stelle des Reinhold Apel zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Hermann Schultze daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-