186
Sachsen vom 17. November 1869 und zu dessen Nachträgen erlassenen „Revi-
dirten Ausführungs-Verordnung“ vom 20. Februar 1881 (Seite 23 des Regie-
rungs-Blattes), wie folgt:
Zu den Schuldverschreibungen der Landes-Kreditkasse über die von ihr
aufzunehmenden Anlehen von je 1000 J/ (Ser. B) werden Zinsscheine
mit halbjährlichen Terminen ausgegeben.
Weimar, den 4. Juni 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Zweiter Nachtrag Stichling.
zur Ausführungs-Verordnung vom
20. Februar 1881 zum Gesetze über
Errichtung einer Landes-Kredirkasse
nebst Nachträgen.
(58| IV. Daß von dem General-Bevollmächtigten der Union Assecuranz-
Societät zu Berlin an Stelle des Kaufmann Wilhelm Stöckert zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, August Weege daselbst zum Hauptagenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 6. März 1886 (Regierungs-Blatt Seite 95)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Juni 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(59] V. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungs= und Ersparniß-
bank zu Stuttgart an Stelle des Gustav Roeder zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, Emil Fischer daselbst zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 2. Juli 1886 (Regierungs-Blatt Seite 209) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 6. Juni 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
— Weimar. — Hof · Buchdrucerei. —