Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Begierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eise noch. 
  
  
Nummer 15. Weimar. 29. Juni 1887. 
Inhalt: Minssterial. WBelanmtmachung= S#Ausschreiben einer Abgabe zur Verbandslasse der Viehbesitzer des Großher- 
gihums betreffend, Seite — Ministerial-Bekanmmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Ge- 
aosbendieb an die Sire Verlicherungs- Gesellschaft zu Mannheim betreffend, Seite 188. — 
Reichs-Gesetzblatt, Seite 188. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
. 23. März 
(601 I. Zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom — 20-Dezerber 1881, 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden Ent- 
schädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche 
Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der §8§ 27, 28, 29 und 33 
dieses Gesetzes 
eine einfache Abgabe von Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, 
Maulthier, Maulesel 
und 
eine einfache Abgabe von Fünf Pfennig für jedes Stück Rindvieh 
(Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kaälber) 
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt 
ausgeschrieben, daß diese Abgaben mit 
dem 1. Juli d. Is. 
von den betreffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind. 
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe der 
festgestellten Viehstandsverzeichnisse auf sie entfallenden Beiträge binnen der 
1887 30
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.