308
Pfarrers, über sein Verhältniß zu der Gemeinde und sein Ansehen in der—
selben, sowie über die christliche Ordnung seines Hausstandes. Ebenso zieht
der Visitator die nöthigen Erkundigungen über die Person und den Wandel
des Schullehrers, über sein Familienleben und über seine Verrichtung der kirch-
lichen Amtsobliegenheiten ein.
817.
An den Tagen der Visitation hat der Visitator womöglich allen vor—
kommenden kirchlichen Handlungen beizuwohnen, um sich davon zu überzeugen,
daß diese nach den Ordnungen der Landeskirche mit Würde vollzogen und mit
Theilnahme aufgenommen werden.
8 18.
Im Beisein des Pfarrers und sämmtlicher Mitglieder des Kirchgemeinde-
vorstandes besichtigt der Visitator die kirchlichen und geistlichen Ge-
bäude und überzeugt sich von dem baulichen Zustande derselben, von der
innern Ausstattung der Kirche, von dem Zustande der Orgel, der Altar- und
Kanzelbekleidungen, der heiligen Gefäße, sowie von dem Zustande des Fried-
hofs. Wenn irgend möglich, begiebt sich der Visitator zu dem gleichen Zwecke
auch auf die Filialorte. Auch hierbei ertheilt er Rathschläge oder trifft
innerhalb seiner Zuständigkeit bestimmte Anordnungen.
§ 19.
Die Revision des Pfarrarchivs erfolgt auf Grund der bestehen-
den Verordnung über das Archivwesen und erstreckt sich namentlich auf In-
halt, Führung, Ordnung, Haltung und Vollständigkeit der Akten. Die
Kirchenbücher sind auf die Genauigkeit ihrer Angaben und ihre vorschrifts-
mäßige Führung zu prüfen und mit den standesamtlichen Bescheinigungen zu
vergleichen. Am Schlusse hat der Visitator die geschehene Prüfung zu be-
scheinigen. Derselbe nimmt ferner Einsicht in das Familienregister, sowie in
die Ortschronik und überzeugt sich von dem Vorhandensein und Zustand der
Jahrgänge des „Kirchen= und Schulblattes“ und des „Kirchlichen Verordnungs-
blattes“. Nach Befinden kann er sich auch die Konzepte der seit der letzten
Visitation von dem Pfarrer gehaltenen Predigten und Kasualreden vorlegen
lassen und etwa ein oder das andere Predigtkonzept zur Begründung seines
Urtheils über die Predigtweise des Pfarrers seinem Visitationsberichte beilegen.