Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

Nr. 
*— 
77, 
1832 
1833 
1834 
171 
Wales, Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland zum inter- 
nationalen Vertrage zum Schutze der unterseeischen Telegraphen- 
kabel vom 14. März 1884, vom 26. November 1888; unter 
Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten der Reichs- 
eisenbahnverwaltung, vom 5. Dezember 1888; unter 
Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die 
Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaft- 
lichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 im 
Großherzogthum Oldenburg, im Herzogthum Sachsen-Altenburg, 
dem Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, dem Fürstenthum 
Reuß j. L. und im Fürstenthum Lippe, vom 17. Dezember 1888; 
unter 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit 
des allerhöchsten Erlasses vom 5. März d. J. aufzunehmenden 
Anleihe, vom 17. Dezember 1888. 
Die Nummern 49, 50, 51 und 52 des Centralblatts für das Deutsche 
Reich enthalten 
S. 949 Anderweite Feststellung der Zollgrenze in Geestemünde-Bremerhaven, 
952 Berichtigtes Verzeichniß der zur Ausstellung von Leichenpässen im 
Königreich Preußen zur Zeit zuständigen Behörden und Dienststellen, 
956 Nachtrags-Verzeichniß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung 
von Zengnissen über wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, 
959 Bestimmungen über die Prüfung und Beglaubigung von Stimmgabeln, 
967 Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften zu dem Gesetz vom 
77 
77 
* 
20. 
Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, 
1037 Feststellung der für die Naturalverpflegung der bewaffneten Macht 
im Frieden zu vergütenden Beträge für das Jahr 1889, 
1039 Bekanntmachung, betreffend die von den Vorsitzenden der auf Grund 
der Unfallversicherungsgesetze errichteten Schiedsgerichte alljährlich dem 
Reichversicherungsamt einzureichenden Geschäftsberichte.
	        
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