Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Artikel XIV. 
Gegenwärtiger Vertrag soll Beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung 
vorgelegt werden. Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll in 
Berlin erfolgen. 
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unter- 
zeichnet und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, den 21. Dezember 1888. 
(L. S.) Dr. Slevogt. 
(L.S.) Dr. Micke. 
(59] III.. Laut höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs sind dem hier bestehenden „Prinzessinnen Marie-Elisabeth-Vereine"“ unter 
gleichzeitiger Bestätigung der Statuten desselben vom 7. Mai d. J die Rechte 
einer juristischen Persönlichkeit verliehen worden. 
Weimar, den 12. Juni 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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