Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 31. August 1887 
(Regierungs-Blatt Seite 243) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 23. August 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
[83] III. Daß von der Direktion der Allgemeinen Versorgungs-Anstalt im 
Großherzogthum Baden zu Karlsruhe an Stelle des Geometer Guido Schnaubert 
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Stiftslehrer Oskar Ickel 
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, 
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. Sep- 
tember 1879 (Regierungs-Blatt Seite 515) hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar, den 23. August 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenius. 
(84) Das 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1867 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der JIustruktion 
zur Ausführung der Gesetze über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden vom 30. August 1887, vom 
28. Juli 1889; unter 
„ 1868 Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der An- 
lage XI zur Kriegs-Transport-Ordnung, vom 10. August 1889; 
unter 
„ 1869 Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen 
Schutzgebiet, vom 15. August 1889.
	        
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