die erste Klasse in ovaler Form mit dem Bande des Komthurkreuzes
zum Tragen um den Hals,
die zweite Klasse in der gewöhnlichen Form mit dem Bande des
Ritterkreuzes zum Tragen auf der Brust.
Der Inhaber der Medaille zweiter Klasse hat dieselbe, wenn ihm später
die höhere Klasse verliehen werden sollte, an den Ordenskanzler zurückzusenden.
4.
Die Verleihung der Verdienst-Medaille erfolgt durch Uns auf den Vor-
schlag Unseres Staats-Ministeriums.
5.
Die Berdienst-Medaille verbleibt nach dem Ableben des Inhabers Eigen-
thum seiner Familie und Erben.
Würde die Familie die Absicht haben, eine solche Medaille zu veräußern,
so kann dies nur auf dem Wege geschehen, daß dieselbe gegen Erstattung des
Metallwerthes an das Ordenssekretariat abgegeben wird.
So geschehen und gegeben Weimar, den 7. Dezember 1889.
6 Carl Alexander.
Stichling.
Ministerial-Bekanntmachung.
[118 Daß von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-Gesell-
schaft an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Stöckert zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Bernhard Richtzenhain daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. Dezember 1888 (Re-
gierungs-Blatt Seite 169) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 11. Dezember 1889.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.