Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

Kegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar- Eisenac. 
Nummer 8. Weimar. 22. März 1889. 
Inhalt: Minsgerial= -rtanmmachung. die diesjährige Aufnahme der *— und Rindviehbestände zur Ausführung 
eichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen betressend, Seite 37. — Bekannt- 
dechh 0. Präsidiums des Großherzoglichen Landgerichis zu Weimar, die erstinstanzliche Verhandlung 
und Entscheidung von Mechtsangecrgenheiten des Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen 
Fewili, beireffend, Seile 38. — Inhaltsverzeichuiß aus dem Reichs-Gesetzblatt für das Deutsche Reich, 
eit . 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(21! Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den 8§8§ 34 und 39 des Aus- 
» 23. März 
führu 69— 23. 
hrungsgesetzes vom 20. Dezembr 1881 zu dem Reichsgesetz vom Juni 
1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehsenchen wird hierdurch von 
dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Auf- 
nahme der Pferde= und Rindvieh-Bestände 
Montag der 1. April d. J. 
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das 
weiter Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 2. März 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
1889 9
	        
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