Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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6. zur Gewährung von Pensionen der Wittwen und Waisen von Volks- 
schullehrern diejenigen Zuschüsse geleistet werden, welche neben den 
sonstigen Einnahmen der Schullehrer-Wittwenkasse zur Deckung der 
Ausgaben jeweilig erforderlich sind. 
IV. 
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Jannar 1890 in Kraft. 
Urkundlich haben Wir diesen Gesetzesnachtrag Höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 27. März 1889. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
60 Nach dem Ausscheiden des Landgerichts-Präsidenten Dr. Fries hier aus 
der Kommission zur Prüfung der Anwärter für den Dienst als Gerichtsschreiber, 
Oerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher ist der Landgerichts-Präsident 
r. Hildebrandt hier zum Vorsitzenden und der Staatsanwalt Vollert hier 
als weiteres Mitglied dieser Kommission ernannt worden. 
Weimar, den 29. März 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling.
	        
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