Regierungs-Blatt
Großberpogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 14. Weimar. 5. Juni 1890.
Inhalt: Ministeriat- Bekanntmachung, Veränderungen in der Zusammensetzung des musikalischen und literarischen
Sachverständigen-Vereins betreffend, Seite 111.— Ministerial.Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß
zum Geschäftsbetrieb im Großherzoathum für Unfall- und ransportversicherung. an die Versicherungs-
Gesellschaft „Allianz" zu Berlin betreffend, Seite 112. — Ministerial-Bekauntmachung, Abänderung der
Pestordnung vom 8. März 1879 betressend, Seite 112. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt
und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 113.
Ministerial--Bekanntmachungen.
(/47] I. Unter Verweisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Juni
1871 (Seite 117 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß höchsten Orts
1. an Stelle des ausgeschiedenen Konzertmeisters August Kömpel hier
der Professor Tietz in Gotha als Mitglied des musikalischen Sach-
verständigen-Vereins
und
2. an Stelle des ausgeschiedenen Professors Dr. G. Meyer, früher in
Jena, jetzt in Heidelberg, der Professor Dr. Friedrich Brockhaus in
Jena als Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins
ernaunt worden sind.
Weimar, den 19. Mai 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
1890 19