Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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[661 VII. Daß von der Direktion der Magdeburger Lebens-Versicherungs- 
Gesellschaft an Stelle des Kaufmanns August Dittelbach zu Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Bernhard Richtzenhain daselbst zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. August 1888 (Regierungs- 
Blatt Seite 119) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 8. Juli 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenius. 
!67] Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
25, 26 und 27: 
S. 173 Zollfreiheit für Kränze aus künstlichen Blumen, welche mit Leichen 
eingehen, 
„ 175 Formular zu der für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu 
verwendenden QOunittungskarte, 
„ 180 Abänderung der Bestimmungen, betreffend die Veröffentlichung perio- 
discher Mittheilungen über den jeweiligen Stand der Branntwein- 
produktion und Versteuerung, 
q„ 180 Bestimmung des zulässigen Fuselölgehaltes im Branntwein, für 
welchen Steuervergütung bezw. Abgabenfreiheit beansprucht wird, 
qf 181 Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879, 
„ 181 Verzeichniß der Civilvorsitzenden der im Deutschen Reich bestehenden 
Ersatzkommissionen, 
„ 215 Vorschriften für die Veranlagung der Brennereien zum Kontingent, 
, 215 Behandlung der unter amtlicher Aufsicht erfolgenden Entleerung von 
Branntweingebinden. 
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.
	        
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