Regierungs-Zlatt
Großbersogtn um
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weimar. 13. November 1890.
Inhalt: Ministerial- Bekauntmachung vom 3. November 1890, das Verfahren bei der Ausstellung und dem Umtausch,
sow i der Erneuerung (Ersetzung) von #anlthungskarten birefiend (5 101 ff. des Gesetzes, betressend die
Ghie Keilder. und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889), sowie Anleitung vom 31. ober 1890,
berresfen den Kreis der nach dem Juen 7. und raiase nleitunn versicherten Personen,
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Ministerial-Bekanntmachung.
(89] Die unter I nachstehend abgedruckte, im Reichsamt des Innern be-
arbeitete
Anweisung, betreffend das Verfahren bei der Ausstel-
lung und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Er-
setzung) von Quittungskarten (88 101 ff. des Gesetzes, betr.
die Invaliditäts= und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, Reichs-
Gesetzblatt Seite 97)
wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
im Großherzogthum mit der Ausstellung, dem Umtausch und der Erneuerung
der Quittungskarten durch die Bestimmungen unter D der Ministerial-Bekannt-
machung vom 11. September d. J. — Regierungs-Blatt Seite 139 — be-
auftragten Gemeindevorstände und die etwa von denselben hierzu be-
stellten besonderen Beamten, ebenso wie diejenigen Stellen, welche auf Grund
der §§ 112 ff. des Gesetzes vom 22. Juni 1889 mit der Einziehung der Bei-
träge und der Ausstellung und dem Umtausch der Quittungskarten noch werden
beauftragt werden, gehalten sind, nach dieser Anweisung zu verfahren.
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