Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

190 
A. 
Auszug 
aus der Gemeinde-Stenerrolle füc # det Gemeinde) 
auf das Jahr . 
(Name des Gemeindestenerpflichtigen) 
  
ist mit einem zur Gemeindebesteuerung heranzuziehenden Einkommen von 
2m e., welches sich zusammensetzt aus: 
# bth. I der Staatssteuerrolle (angemeldetes Einkommen 
aus Gehalt, Zinsen u. dgl.), 
» »Abth.llderStaatssteuerrolle(gefchätztesEinkounnen 
aus Grund und Boden und aus Gebäuden), 
„ „ Abth. III der Staatsstenerrolle (geschätztes Einkommen 
aus Gewerbe-, Handels= und Fabrikbetrieb und aus 
anderem Erwerbe), 
Dienstbezüge aus nicht am Wohnorte des Bezugs- 
berechtigten gelegenen Dienstländereien (Art. 127 § 3 
der Gemeindeordnung), 
geschätztes Einkommen aus Grund und Boden, welches 
nicht in der Staatssteuerrolle eingetragen ist (Art. 127 
§ 5), . 
geschätztes sonstiges Einkommen, welches nicht in der 
S 
* 
3 
B- 
  
Staatssteuerrolle eingetragen ist (Art. 127 § 60), 
„X Antheil an dem in (dem anderen Orte, von welchem aus das Ge 
werbe betrieben wird) eingeschätzten Einkommen aus Feld- 
oder Pachtgewerbe (Art. 127 § 7), 
„ „ geschätztes Einkommen zur Erfüllung des Aufwandes 
für den Haushalt im Gemeindebezirk (Art. 127 § 8), 
„ „zuzusetzende Schuldzinsen (Art. 127 8 11),
	        
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