Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar= Eisenac.
Nummer 29. Weimar. 27. Dezember 1890.
Inhalt: Ministeriol- Bekannmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Verson an die Schützengesellschaft
1 Triptis betressend, Seite 223. — Minislerial. Bekanntmachung, die derzeitige Zusammensetzung der
gemeinshaferiehen Sachverständigen Vereine betressend, Seite 223. — Ministerial. Bekanntmachung, das
Inkrafttreten des „Arzneibuches für das Deutsche Reich, drite Ausgabe, betreffend, Seite 227. — Mini-
sterial-Belauntmachung, betrefsend den Wechsel in der Hauptagentur der Deutschen Militärdienst-Ver-
sicherungsanstalt in Hannover, Seite 229. — Ministerial- Bekauntmachung, den Wechsel in der Haupt.
agentur der Prenßischen Rentenversicherungs-Anstalt zu Berlin für den III. und IV. Verwaktungsbezir!
s Großherzogthums betreffend, Seite 230. — Minislerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Erla W
5 zum Geschäftsbetrieb an die Erste Oeseerreichiste Allgemeine Unfall-Versicherungs. Gesellschaft in Wien
betreffend, Seite 230. —
Ministerial-Bekanntmachungen.
(113) I. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs haben
Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog der Schützengesellschaft in Triptis
die Rechte einer juristischen Person gnädigst zu verleihen geruht.
Weimar, den 12. Dezember 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(114| II. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 13. Juni
1871 (S. 117 des Regierungsblatts) und vom 11. Januar 1878 (S. 5 des
Regierungsblatts) wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den
für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogthum Sachsen-
Coburg und Gotha, das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, das Fürsten-
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