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der St.-P.-O.) Von der Oeffnung der Rückgrathöhle ist nur in den
Fällen abzusehen, in welchen der Befund der drei Haupthöhlen genügenden
Aufschluß gegeben hat oder die Untersuchung der Rückgrathöhle keinen irgend
erheblichen Befund erwarten läßt.
Die Untersuchung jeder Höhle hat mit der Feststellung der Lage der
Organe, der Beschaffenheit ihrer Oberfläche, der Art und gegebenen Falles
der Menge etwaigen ungehörigen Inhalts zu beginnen.
§ 18. Ist die Todesursache nach der Leichenschau ungewiß, so ist mit
der Untersuchung der Kopf= bezüglich Rückgrathöhle zu beginnen, diejenige der
Brust= und Bauchhöhle anzuschließen. Liegen Gründe zur Annahme einer
bestimmten Todesursuche vor, so ist mit der Untersuchung derjenigen Körper-
höhle zu beginnen, welche den entscheidenden Befund verspricht, insbesondere
bei Verdacht auf Erstickung mit der Brusthöhle, bei Verdacht auf Vergiftung
mit der Bauchhöhle.
§ 19. Die Untersuchung des Nackens, des Rückens, des Gesäßes, der
Gliedmaßen und der Gelenke soll in jedem Falle stattfinden, welcher dazu be-
sondere Veranlassung giebt.
Ausdehnung und Verlauf von Zusammenhangstrennungen soll durch
methodisches Präpariren unter Vermeidung aller die Erhebung des Befundes
beeinträchtigenden Eingriffe festgestellt werden.
§ 20. Soweit dies möglich ist, sollen mikroskopische Untersuchungen,
welche zur Entscheidung zweifelhafter Befunde nothwendig sind, während der
Leichenöffnung vorgenommen werden.
Wenn die äußeren Umstände dies unmöglich machen, oder die mikro-
skopische Untersuchung besondere Vorbereitungen erfordert, so sind die betreffenden
Theile dem Richter zur möglichst baldigen Veranlassung des nach Lage des
Falles Erforderlichen zu übergeben.
§ 21. Bei der Untersuchung und Beschreibung der einzelnen Theile sollen
folgende Punkte besonders berücksichtigt werden.
A. Kopfhöhle.
§ 22. Die Oeffnung der Kopfhöhle geschieht, wenn nicht Verletzungen,
welche soviel als möglich mit dem Messer zu umgehen sind, ein andres Ver-
fahren gebieten, mittelst eines von einem Ohr zum andern über den Scheitel