Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 8. Weimar. 5. April 1890.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Veränderung der —— des Großherzoglich Sächsischen General-
inspektors zu Erfurt betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekanmmachung, eine Aenderung in der Zu-
sammensetzung der beim Großherzoglichen Laudgericht hier bestehenden Kommission zur Prüfung der
Anwärter für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher betreffend,
Seite 73. — Miuiserial. angl= Ausschreiben eines ordentlichen Versicherungsbeitrags zur
Landes-B betreffend, Seite 74
I
Ministerial-Bekanntmachungen.
(30) I. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. d. Mts.,
Regierungs-Blatt Seite 39, wonach der Generalinspektor des thüringischen
Zoll= und Handelsvereins zu Erfurt vom 1. April 1890 an die amtliche Be-
zeichuung „General-Direktor des thüringischen Zoll= und Stener-Vereins“
führen wird, bringen wir mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs zu öffentlicher Kenntniß, daß der Großherzoglich Sächsische
Generalinspektor zu Erfurt (Gesetz vom 2. Oktober 1849, Regierungs-Blatt
Seite 183) künftig die Dienstbezeichnung „Großherzoglich Sächsischer General-=
Zoll-Direktor" führt.
Weimar, den 26. März 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
(311 II. An Stelle des zum vortragenden Rath im Ministerial-Departement
des Großherzoglichen Hauses und des Kultus ernannten Staatsanwalts Vollert
ist der Erste Staatsanwalt Siefert hier zum Mitglied der beim Großherzoglichen
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