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Die Stiftung führt für alle Zeiten den Namen
Carl Zeiß-Stiftung
„zu Ehren des Mannes, der zu den oben genannten Unternehmungen den
ersten Grund gelegt hat, und zur bleibenden Erinnerung an sein eigenartiges
Verdienst: auf seinem Arbeitsfeld zielbewußt das Zusammenwirken von Wissen-
schaft und technischer Kunst angebahnt zu haben“.
Die Verwaltung der Stiftung ist satzungsmäßig dem Kultusdeparte-
ment des Großherzoglichen Staats-Ministeriums übertragen; ihr
rechtlicher Sitz ist Jena.
Vorstehendes wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, daß, nachdem die Carl Zeiß= Stiftung inzwischen Inhaber der
optischen Werstätte von Carl Zeiß und Mitinhaber des Glastechnischen Labora-
toriums von Schott und Genossen in Jena geworden ist,
a) als bevollmächtigter Vertreter der Carl Zeiß-Stiftung in
allen Angelegenheiten dieser beiden Firmen Dr. Ernst Abbe in Jena
mit dem Recht der Firmazeichnung und mit der Befugniß eingesetzt
worden ist, sich in diesen Funktionen durch Dr. Siegfried Czapski in
Jena vertreten zu lassen;
b) als Commissar der Stiftungsverwaltung Geheimer Regierungs-
rath Rothe in Weimar bestellt worden ist.
Weimar, den 24. Juni 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Groß.
(641 1V. Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs sind dem Armenverein zu Weimar die Rechte einer juristischen
Persönlichkeit und einer milden Stiftung verliehen worden.
Weimar, den 16. Juni 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements -Chef:
Krause.