98
[91] VII. Daß von der Direktion der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu
Brandenburg a. d. H. an Stelle des Kaufmanns Hermann Schultze zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann C. Reinhardt daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be-
zugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Januar 1889 (Re—
gierungs-Blatt Seite 10) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbkenius.
/92) VIII. Daß von der Direktion der Deutschen Militärdienst-Versicherungs-
Anstalt in Hannover an Stelle des Hauptmann a. D. und Amtmann Karl
Feuerstein zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Albert Steyer
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Dezember 1890
(Regierungs-Blatt Seite 229) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
(93) Das 26. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter:
Nr. 1975 Verordnung, betreffend die Einfuhr von Schweinen, Schweine-
fleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs, vom 3. Sept. 1891.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
28, 29, 30, 31, 35, 37, 38 und 39:
S. 208 Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Er-
hebung von Reichsstempelabgaben;