Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen: Weimar= Eisenac.
Nummer 17. Weimar. 16. Ottober 1891.
Inhalt: Mimmsterial! ". Bekanntmachung, beiressend Norschriften über die W stark wirlender N##ncimisen — sowie
ber die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneiglöser und Standgesäße in den Apotheken, Seite 101.—
Ministekial- .Bekonntmachung, Aenderung der Stainten der Werra- Eisenbahn-Gesellschaft beir., Seite 109.
— Ministerial- Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Liverpool & London & Globe-
Versicherungs, Gesellschaft und des Feuer-Versicherungs. Verbandes Deutscher Fabriken in Berlin betreffend,
11. — Ministerial. Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbelrieb
* an die „Urunin-, Alktien- Gesellschaft für Kranken-, Unfall- und Lebens-Versicherung
zu Berlin, Seite 111. — 12Inbhaltsverzeichdiß aus dem Reichs. iGesetzblat und dem Central-Blatt für das
Deutsche Reich, Seite
Ministerral-rrannemachnugen
(194/ I. Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesraths vom 2. Juli
d. J. (§ 410 der Protokolle) werden die nachfolgenden Vorschriften über
die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowie über die Beschaffen-
heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den
Apotheken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Anorduung,
daß diese Vorschriften vom 1. Januar 1892 ab für das Gebiet des Groß-
herzogthums in Kraft treten.
Weimar, den 26. September 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Vorschriften,
betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowic die Beschaffenheit
und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken.
81.
Die in dem beiliegenden Verzeichniß aufgeführten Drogen und Präpa-
rate, sowie die solche Drogen oder Präparate enthaltenden Zubereitungen
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