Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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Zum Aichmeister bei dem Großherzoglichen Aichamt zu Ilmenau ist der 
Aichmeister A. Kesselring, bisher in Stützerbach, ernannt. 
Weimar, den 24. Dezember 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[122]) V. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 27. Dezember 1890 (Regierungsblatt von 1890 
Seite 245), die Veränderungen der Arzneitaxe betreffend, wird hierdurch 
Folgendes verordnet: 
J. 
Die im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arzneitaxe für 1892 wird hierdurch, jedoch ohne die derselben vor- 
gedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“, für die Apotheker des Großherzog= 
thums bis auf Weiteres als bindende Norm eingeführt. 
II. 
Alle in der Verordnung vom 2. Oktober 1840 enthaltenen Bestimmungen 
über die Taxe finden vom 1. Januar 1892 ab nur auf die durch die neue 
unter Ziffer I bezeichnete Taxe eingeführten Sätze Anwendung. 
Weimar, den 28. Dezember 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
(123]) VI. Das 28., 29., 30. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1977 Verordnung, betreffend das Berufungsverfahren beim Reichs- 
gericht in Patentsachen, vom 6. Dezember 1891; unter 
Nr. 1978 Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 18. April 
1883, betreffend die Kautionen der Beamten und Unterbeamten
	        
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