Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

88 
50 
unter: 
Nr. 
77. 
77 
Das 16., 17., 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten 
2004 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf 
Steinkohlenbergwerken, Zink= und Bleibergwerken und auf 
Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln, vom 24. März 1892; 
unter 
2005 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
2011 
2012 
jugendlichen Arbeitern in Rohzuckerfabriken und Zuckerraffinerien, 
vom 24. März 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Ermittelung der Zahl der in Fabriken 
und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen, 
vom 26. März 1892; unter 
Verordnung, betr. das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe 
im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe- 
ordnungsnovelle vom 1. Juni 1891, vom 18. März 1892; unter 
Verordnung, betr. die Klasseneintheilung einzelner Orte, vom 
28. März 1892; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Etatsjahr 1892/93, vom 30. März 1892; unter 
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver- 
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen- 
bahnen, vom 30. März 1892; unter 
Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete, 
vom 30. März 1892; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet 
für das Etatsjahr 1892/93, vom 30. März 1892. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.