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Nr.
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Das 16., 17., 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten
2004 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf
Steinkohlenbergwerken, Zink= und Bleibergwerken und auf
Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln, vom 24. März 1892;
unter
2005 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
jugendlichen Arbeitern in Rohzuckerfabriken und Zuckerraffinerien,
vom 24. März 1892; unter
Bekanntmachung, betr. die Ermittelung der Zahl der in Fabriken
und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen,
vom 26. März 1892; unter
Verordnung, betr. das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe
im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe-
ordnungsnovelle vom 1. Juni 1891, vom 18. März 1892; unter
Verordnung, betr. die Klasseneintheilung einzelner Orte, vom
28. März 1892; unter
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das
Etatsjahr 1892/93, vom 30. März 1892; unter
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver-
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen-
bahnen, vom 30. März 1892; unter
Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete,
vom 30. März 1892; unter
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz-
gebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet
für das Etatsjahr 1892/93, vom 30. März 1892.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.