115
Dagegen ist das Fleisch eines perlsüchtigen Thieres für genießbar (nicht
gesundheitsschädlich) zu halten, wenn das Thier gut genährt ist und
1. die Perlknoten ausschließlich in einem Organ vorgefunden werden, oder
2. falls zwei oder mehrere Organe daran erkrankt sind, diese Organe
in derselben Körperhöhle liegen und mit einander direkt oder durch
Lymphgefäße oder durch solche Blutgefäße verbunden sind, welche nicht
dem großen Kreislauf, sondern dem Lungen= oder dem Pfortader-
Kreislauf angehören.
Fleisch, welches nach Vorstehendem als genießbar anzusehen ist, ist dem
freien Verkehr zu überlassen; in zweifelhaften Fällen hat hierüber die Orts-
polizeibehörde nach Gehör des Bezirksthierarztes oder bei Behinderung des-
selben eines anderen approbirten Thierarztes unter Vorbehalt des Instanzen-
zugs zu entscheiden.
Weimar, den 10. Juni 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Junern.
v. Groß.
/71| II. Daß von der Direktion des Allgemeinen Deutschen Versicherungs-
Vereins in Stuttgart an Stelle des verstorbenen Aug. Zimmermann in Weimar,
bisherigen Hauptagenten desselben, der Bureauvorsteher Wilhelm Göpfert
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Januar 1890“
(Regierungsblatt Seite 10) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Mai 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
I72) III. Daß von der Direktion der Deutschen Versicherungs-Gesellschaft
gegen Hagelschaden „Ceres“ in Berlin an Stelle des Kaufmanns Ernst Weege
zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Hugo Müllenberg daselbst