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zeichnungen zu wählende neuere Form unterscheidet sich von der
älteren dadurch, daß in allen drei Ordensklassen der viereckige, roth
und grün emaillirte Stern und, was den zum Großkreuz gehörigen
Stern anlangt, die grün emaillirten Kreuzflügel weggelassen werden.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 8. Oktober 1892.
Carl Alexander.
v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[92!) I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der im Fabrik-
Etablissement der Firma Chr. Zimmermann und Sohn in Apolda bestehenden
Kranken-, Invaliden= und Pensionskasse „Eintracht“ die Rechte einer milden
Stiftung gnädigst zu verleihen geruht.
Weimar, den 21. September 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
(/93) II. Mit Höchster Genehmigung wird über das Verfahren bei Erhebung
der von den Judengemeinden und Inden im Großherzogthum aufzubringenden
Beiträge zur Besoldung des Landrabbiners Folgendes verordnet:
l.
§ 1 der Verordnung vom 13. Mai 1874 (Regierungs-Blatt Seite 203)
erhält nachstehende Fassung:
Die israelitischen Aufsichtsbehörden haben alljährlich zu Anfang
des Jahres den Rechnungsämtern und Steuer-Lokalkommissionen ihres
Bezirks Verzeichnisse der in deren Bereiche befindlichen Juden zu-
zusenden.