Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

204 
zeichnungen zu wählende neuere Form unterscheidet sich von der 
älteren dadurch, daß in allen drei Ordensklassen der viereckige, roth 
und grün emaillirte Stern und, was den zum Großkreuz gehörigen 
Stern anlangt, die grün emaillirten Kreuzflügel weggelassen werden. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 8. Oktober 1892. 
Carl Alexander. 
   
v. Groß. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[92!) I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der im Fabrik- 
Etablissement der Firma Chr. Zimmermann und Sohn in Apolda bestehenden 
Kranken-, Invaliden= und Pensionskasse „Eintracht“ die Rechte einer milden 
Stiftung gnädigst zu verleihen geruht. 
Weimar, den 21. September 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
(/93) II. Mit Höchster Genehmigung wird über das Verfahren bei Erhebung 
der von den Judengemeinden und Inden im Großherzogthum aufzubringenden 
Beiträge zur Besoldung des Landrabbiners Folgendes verordnet: 
l. 
§ 1 der Verordnung vom 13. Mai 1874 (Regierungs-Blatt Seite 203) 
erhält nachstehende Fassung: 
Die israelitischen Aufsichtsbehörden haben alljährlich zu Anfang 
des Jahres den Rechnungsämtern und Steuer-Lokalkommissionen ihres 
Bezirks Verzeichnisse der in deren Bereiche befindlichen Juden zu- 
zusenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.