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beschlossen hat, behufs Verstärkung der Betriebsmittel und Vergrößerung des
Geschäfts eine Anleihe aufzunehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber
lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare
Anleihescheine im Gesammtbetrage von 50 000 Mk. auszustellen, wollen Wir
in Gemäßheit des Gesetzes vom # 1888 zur Ausstellung von Anleihe-
scheinen zum Betrage von 50 000 Mk., in Buchstaben Fünfzig Tausend Mark,
welche in 100 Abschnitten zu 500 Mk. nach dem auliegenden Muster aus-
zufertigen, mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem fest-
gestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung zu tilgen sind, durch gegenwärtiges
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Durch vorstehendes Privilegium wird für die Befriedigung der Inhaber
der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen.
Gegeben Weimar, den 9. Januar 1892.
Carl Alexander.
v. Groß.
Schema A. Vorderseite.
Anleiheschein
der
Atiengesellschaft Aktien -Brauerei Eisenach
über
Fünf Hundert Mark Neichswährung.
Serie C. No.
Urkundlich wird hiermit bekannt, daß der Inhaber dieser Schuld-
verschreibung den Betrag von 500 (/7 Reichswährung, deren Empfang hiermit
bescheinigt wird, von der Aktien-Brauerei Eisenach zu fordern hat. Diese
Summe bildet einen Theil der auf Grund der nachstehend abgedruckten Beschluß-
fassung des Aufsichtsraths vom 16. November 1891 aufzunehmenden Anleihe
von Fünfzig Tausend Mark Reichswährung.