Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Festgesetzter
Kap.Tit.  Vortrag  Betrag
4  1
VI  1157¼  Lgnuschuß  behufs  Errichtung  unentgeltlicher  Abendsprechstunden  für
Geschlechtskranke  an  der  dermatologischen  Poliklinik  hier  250—
58  BZuschuß  an  den  Alkoholgegnerbund  in  Aschaffenburg  100—
59  Zuschuß  an  das  evangelische  Magdalenenheim  in  Munchen:
a)  zu  dessen  Betriebskosten  .  .  300—
b)  außerordentlicher  Bauzuschuß  an  dasselbe  ..  1000—
12  Zuschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  Unterstützung  der
mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  Art.  38
Abs.  V  d.  Armengesetzes  in  der  Fassung  der  K.  Deklaration
  vom  10.  Mai  1902  und  zwar:
a)  zu  drei  Vierteilen  der  Kosten  für  die  Unterbringung  von
Geisteskranken  und  Blöden  in  Irren-  und  Blödenanstalten  72  603—
b)  zur  Hälfte  des  Aufwandes  für  allgemeine  Armenlasten  der
Gemeinden  45  507—
13  Ersatzleistung  an  unmittelbare  Gemeinden  für  die  unterbringung
  von  Geisteskranken  und  Blöden  in  Irren=  und
Blödenanstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom  10.  Mai  1902  386  447|46
Summe  Kap.  UVUU/2  969  157|46
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbau.
1  Beiträge  zu  Distriktsstraßen  240  000—
2  Dergleichen  zur  Verbesserung  der  materiellen  Verhältnisse
der  Distriktstechniker  29  824|68
3  Beiträge  zur  Berbesserung  der  materiellen  Verhältafsse
der  Distriktsstraßenwärter  .  4936902
A.  Wasserbauten  des  Kreises.
4  a)  Für  Uferschutzbauten  an  öffentlichen  Flüssen  —
Art.  92  W.-G.  —  73  367—
b)  Schutzbauten  an  Privatflüssen  mit  erbeblicher
Hochwassergefahr  —  Art.  98  W.-G.  —  380  872|—
i
!  B.  Wasserbauten,  welche  dem  Staat  oder  den  Beteiligten  obliegen.
5  a)  Hochwasserdammbauten  des  Staates  an  öffentlichen
  Flüssen  —  Art.  94  Abs.  1  W.-G.  —  5500—
b)  Schutzbauten  der  Beteiligten  an  öffentlichen
Flüssen,  sowie  an  Privatflüssen  und  Bächen  –
Art.  94  Abs.  2,  100  u.  101  Abs.  2  W.-G.  —  .  400846-—
6  Oberleitung  der  Bauten  und  Reserve  18  415—
7  Für  Uferschutzbauten  an  der  Isar  zur  Wendung  der
Hochwasserschäden  vom  Jahre  1910  im  Forstamt  Fall  12  750—
8  Instandhaltungsarbeiten  der  Beteiligten  an  Privat-·
  flüssen  und  Bächen  und  Bildung  von  Unterhaltungs—
rücklagen,  Art.  100  u.  101  Abs.  2  u.  3  des  W.-G.,  #183
der  V-WJ.  82  6501—