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[17] II. Im Einverständniß mit dem Großherzoglichen Ministerial-Departement
der Finanzen sind durch das unterzeichnete Ministerial-Departement die in der
Anlage A. zur Ministerial-Bekanntmachung vom 14. Dezember 1874 (Seite 505
des Regierungs-Blattes) aufgeführten Ansätze für Gefangenen-Verpflegung
unter e für eine Portion warme Kost auf 30 Pf. und unter 1 für eine Portion
warme Suppe auf 20 Pf. festgestellt worden, dergestalt, daß diese erhöhten
Ansätze für die vom 1. März l. Is. ab den Gefangenen zu gewährenden
Leistungen bis auf Weiteres in Kraft treten.
Weimar, den 20. Februar 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
[181 III. Daß von der Direktion der Hanseatischen Feuer-Versicherungs-
Gesellschaft zu Hamburg an Stelle des verstorbenen Rentiers Radmann zu
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Ludwig Hesse
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Mai 1891
(Regierungs-Blatt Seite 43) hierdurch zur öffentlichen Kenntnuiß gebracht.
Weimar, den 20. Februar 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
[19 Das 7., 8., 9., 10. u. 11. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 1990 Uebereinkommen zwischen dem Reich und Italien über den gegen-
seitigen Patent-, Muster= und Markenschutz, vom 18. Jannar
1892; unter
1991 Gesetz, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze
auf Getreide, Holz und Wein, vom 30. Januar 1892; unter
1992 Gesetz, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach
Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll-
ermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten,
vom 30. Januar 1892; unter
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