Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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für Zoologie: Professor Dr. Häckel und 
für Philosophie und Pädagogik: Hofrath Dr. Liebmann. 
Weimar, den 9. März 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
v. Boxberg. 
([231 IV. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort 
Großlöbichau vom 1. April d. J. an von dem Bezirke der Steuerreceptur 
Bürgel abgetrennt und dem Bezirke des Steueramtes Jena zugewiesen wird. 
Weimar, den 16. März 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Rothe. 
([24] Das 7., 8., 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr 
77 
7 
2215 
2216 
2217 
2218 
2219 
2220 
Verordnung über die Abänderung der Verordnung, betr. den Ge- 
schäftskreis, die Einrichtung und die Verwaltung der Deutschen 
Seewarte. 
Bekanntmachung über den Beitritt Serbiens und Liechtensteins 
zu der am 15. April 1893 abgeschlossenen internationalen 
Uebereinkunft, betr. Maßregeln gegen die Cholera. 
Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Schiffsvermessungs- 
ordnung vom 20. Juni 1888. 
Bekanntmachung, betr. den Wortlaut der Schiffsvermessungs- 
ordnung. 
Bekanntmachung, betr. Ergänzung der dem internationalen Ueber- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 
Bekanntmachung, betr. Abänderung der Vorschriften über den 
Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf 
deutschen Kriegsschiffen. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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