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34 Das 11. und 12. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2221
5
7
7
2222
2223
2224
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das
Etatsjahr 1895/96;
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwal-
tungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen;
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz-
gebiete auf das Etatsjahr 1895/96;
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 8,
9 10,
S.
11, 12, 13 und 14:
52
„ 66
14
77
69
99
Abänderungen der Dienstvorschriften zu dem Gesetz, betr. die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem
Auslande und Bestimmungen über Aufstellung von Uebersichten
über Einfuhrscheine; — Feststellung von Tarasätzen für Malz,
welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen
ausgeführt wird; — Ergänzung der Bestimmungen über die
Tara in Bezug auf Petroleum; — Abänderung des Zoll=
Regulativs für Reisstärkefabriken;
Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma;
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich;
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll=
und Steuerstellen; — Abänderung von Tarasätzen.