Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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34 Das 11. und 12. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2221 
5 
7 
7 
2222 
2223 
2224 
Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Etatsjahr 1895/96; 
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwal- 
tungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen; 
Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Etatsjahr 1895/96; 
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 8, 
9 10, 
S. 
11, 12, 13 und 14: 
52 
„ 66 
14 
77 
69 
99 
Abänderungen der Dienstvorschriften zu dem Gesetz, betr. die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem 
Auslande und Bestimmungen über Aufstellung von Uebersichten 
über Einfuhrscheine; — Feststellung von Tarasätzen für Malz, 
welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen 
ausgeführt wird; — Ergänzung der Bestimmungen über die 
Tara in Bezug auf Petroleum; — Abänderung des Zoll= 
Regulativs für Reisstärkefabriken; 
Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen 
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma; 
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich; 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen; — Abänderung von Tarasätzen.
	        
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