Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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behandelnden Arztes nicht, jedoch ist dadurch nicht ausgeschlossen, 
daß der Apotheker in eiligen Fällen, in welchen, wie z. B. in der 
Nacht, sich ein Beglaubigungsvermerk nicht hat beschaffen lassen, 
zunächst auch auf unbeglaubigtes Recept Serum zu ermäßigtem 
Preise abgebe, sofern der Apotheker nach seiner Kenntniß der Ver— 
hältnisse die Ueberzeugung hat, daß der betreffende Kranke zum 
Bezuge des Serums zu ermäßigtem Preise berechtigt ist. In 
diesem Falle würde der Beglaubigungsvermerk nachträglich zu be— 
schaffen sein. 
Weimar, den 19. April 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(40) II. An Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Gottfried Kalmring aus 
Kerspleben ist der Bürgermeister Paul Eckardt zu Ilmenau bei der vom 
unterzeichneten Staats-Ministerium ausgeschriebenen Wahl eines Landtags- 
abgeordneten im IV. Wahlbezirk des Großherzogthums zum Abgeordneten, 
dessen Amtsdauer bis zum Zusammentritt des dem XXVII. Landtage folgen- 
den ordentlichen Landtages dauert, gewählt worden und hat die auf ihn ge- 
fallene Wahl angenommen. 
Weimar, den 22. April 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[41! Das 13. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2225 Gesetz, betr. die Vornahme einer Berufs= und Gewerbezählung im 
Jahre 1895.
	        
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