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für die Kriegsmagazine zu erfolgen hat, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß
gebracht:
* Festgestellte Vergütungssätze für 100 Kilogramm:
Haupt- Zugehörige S#e * —
Marktort. Liefcrungsverbände. Weizen. rds.“ MRoggen. m
IZIAZILAAILAI
Haser. l Heu. Stroh.
4 27 72 4 1
6 844
Weiner..#I. u. I1. Verw.-Bez]16:% 0os 14 68
Eisenach. . . III.u. IV. 17 3020 75 3 5 S8Ö 4
Neustadt aüh. R„ 16 5D2 20 5159 G4 3
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Weimar, den 18. Januar 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
/4/ IV. Daß die Führung des neuen Katasters von Creuzburg der Groß-
herzoglichen Bezirkskatasterführung zu Eisenach übertragen worden ist, wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. Januar 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Rothe.
15] Das 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1894 und das 1. Stück
desselben von 1895 enthalten unter:
Nr. 2205 Bekanntmachung, betr. die Befreiung vorübergehender Dienst-
leistungen von der Invaliditäts= und Altersversicherung.
„ 2206 Verordnung, betr. den Verkehr mit Diphtherieserum.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 53
von 1894 und 1, 2, 3 von 18f95:
S. 479 Bekanntmachung, betr. die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe
nicht gehörigen Pflänzlinge.