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/72) III.
zu Berlin an Stelle des Oberamtmanns A. Wagner zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann C. Oscar Klopfleisch daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Oktober 1890 (Regierungs-
Blatt Seite 193) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
derartigen Beihilfe Anwartschaft zu haben glauben, aufzufordern,
ihr Gesuch nebst Nachweisungen bis zum 15. August d. J. bei
dem Gemeindevorstand einzureichen, widrigenfalls sie Gefahr
laufen würden, bei der Beschlußfassung über die zur Zeit verfüg-
baren Mittel, welche sich nach der stattgehabten Vertheilung unter
die Bundesstaaten für das Jahr vom 1. April 1895 bis dahin 1896
auf 12 840 —/ für das Großherzogthum belaufen, unberücksichtigt
zu bleiben.
Die Gemeindevorstände haben die bei ihnen eingehenden Gesuche
nebst Nachweisungen unter Beachtung der oben unter Ziffer 3
gegebenen Vorschriften binnen einer Woche an den Bezirksdirektor
einzureichen, welcher dieselben gesammelt vor Schluß des Monats
August d. J. mit einem hierüber aufzustellenden Verzeichnisse an
das unterzeichnete Staats-Ministerium einzusenden hat.
Insoweit sich besonderer Umstände wegen die vorstehend unter à
und b bezeichneten Fristen nicht einhalten lassen, ist die nachträg-
liche Vorlegung der betreffenden Gesuche an das unterzeichnete
Staats-Ministerium thunlichst zu beschleunigen.
Weimar, den 20. Juli 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Daß von der Direktion des Central-Vieh-Versicherungs-Vereins
Weimar, den 12. Juli 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Stier.