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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 5. Weimar. 2. März 1895.
Inhalt: Geschöftsordnung für die Landes-Synode der evangelischen Landeskirche des Großherzogthums Sachsen-
eimar. Eisenach, vom 16. Jannar 1895, Seite 49. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Nachweisung der
zur Vertretung des Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militärpersonen berufenen
Militärbehörden im Bereich der Königlich bayerischen, Königlich sächsischen und Königlich württembergischen
Militärverwaltungen, Seite 67. — Ministerial-Belanntmachung, beir. eine neue Fassung der Anlage B zur
Verkehrs= Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, Seite 67. — Ministerial--Bekanntmachung, betr.
Wechsel in der Hauptogentur der „Germania"“, Lebens-Versich Is-Aktien-Gesellschaft zu Sieitin, Seite 68.
II4) Geschäftsordnung für die Landes-Synode der evangelischen Landeskirche des Großherzog=
thums Sachsen-Weimar Eisenach, vom 16. Januar 1895.
Wir Carl Alerander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
ertheilen unter Zustimmung der Landes= Synode nachstehende
Geschäftsordnung
für die Landes-Synode der evangelischen Landeskirche
des Großherzogthums.
I. Eröffnung der Landes-Synode.
§s 1.
Sobald durch landesfürstliche Verordnung die Landes-Synode einberufen
ist G 14 der Syn.-Ordn.), haben sich die Mitglieder derselben nach dem der
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