Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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[53] II. Dem in Jena bestehenden Verband der alten Herren der Verbindung 
Normannia sind die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Weimar, den 1. Juni 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Junern. 
v. Groß. 
I(541 III. Unter Bezugnahme auf Ziffer III des Gesetzes vom 18. April d. J. 
(Regierungs-Blatt Seite 65) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß durch Höchste Entschließung · 
1. der Großherzogliche Staatsrath Dr. Karl Kuhn, 
2. der Großherzogliche Geheime Regierungsrath Dr. Karl Slevogt, 
3. der Großherzogliche Geheime Finanzrath Dr. Johannes Hunnius 
zu Mitgliedern des Beleihungsausschusses der Großherzoglichen Landeskredit— 
kasse ernannt worden sind. 
Weimar, den 2. Juni 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(55|] IV. Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesraths vom 13. Mai 
d. J. (§ 293 der Protokolle) über die Abgabe stark wirkender Arzueimittel, 
sowie über die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzuneigläser und Stand- 
gefäße in den Apotheken, sieht sich das unterzeichnete Staats-Ministerium ver- 
anlaßt, die bisherigen durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. Septem- 
ber 1891 (Regierungs-Blatt Seite 101) erlassenen Bestimmungen mit dem 
1. Oktober d. J. wieder aufzuheben und an deren Stelle von dem gleichen 
Tage ab die nachfolgenden Vorschriften in Kraft treten zu lassen. 
Weimar, den 3. Juni 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß.
	        
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