Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

128 
Fünfter Nachtrag 
zu den Statuten der Sparkasse zu Guttstädt. 
  
J. 
Die im Preußischen Kreise Eckardtsberga gelegenen Grundstücke werden den inländischen 
gleichgestellt. 
II. 
Der Beleihung ist eine von den dortigen Ortsbehörden ausgestellte, von den verpflichteten 
Kreistaxatoren bestätigte Abschätzung der zu verpfändenden Grundbesitzung zu Grunde zu legen, 
dergestalt, daß von Fall zu Fall zu prüfen ist, ob mündelmäßige Sicherheit vorliegt, daß jedoch in 
keinem Falle das in Frage kommende Grundstück über die Hälfte des Schätzungswerthes beschwert 
werden darf. 
Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß in dem Falle, daß der Brandversicherungswerth ein 
geringerer ist, als der Schätzungswerth, jener maßgebend ist, auf Brandgut allein überhaupt nicht 
beliehen werden darf. 
III. 
Ausnahmsweise darf eine Kapital-Ausleihung auch auf andere, außerhalb des Großherzog— 
thums, im Deutschen Reiche gelegene Grundstücke erfolgen, wenn deren Schätzungswerth ohne 
Hinzurechnung des Werthes der etwa darauf stehenden Gebäude mündelmäßige Sicherheit bietet. 
[(90] III. Die von der Patent-Pappen- und Papier-Manufaktur P. Schrott 
in Vacha hergestellte Patentdachpappe ist als sicheres Dachungsmaterial im 
Sinn der Bestimmung des § 7 Ziffer 9 der Ministerial-Verordnung vom 
7. Juli 1881 bis auf Weiteres zugelassen worden. 
Weimar, den 21. August 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Krause. 
[91] IV. Nachdem von der Generalversammlung der Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft „Hanseatischer Lloyd“ zu Hamburg am 27. Juni d. J. die Liqui- 
dation dieser Gesellschaft beschlossen worden ist, wird Solches mit Bezugnahme
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.