5
Seite 52) der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Ver-
gütung für das Jahr 1896 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für
Mann und Tag zu gewähren sind:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost 80 J, 65 5,
b) für die Mittagskost 40 „ 35 „ „
c) für die Abendkost 25 „ 20 „
d) für die Morgenkost 15 „ 10 „
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Januar 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
/5) III. Daß von der Direktion der Norddeutschen Vieh-Versicherungs-Gesell-
schaft auf Gegenseitigkeit in Schwerin /M. an Stelle des Leopold Noß in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Oberinspektor Andreas
Schüth zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannmtachung vom
20. August 1895 (Regierungs-Blatt Seite 378) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 6. Januar 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
I6)] IV. Daß von der Direktion der „Alemannia“, Versicherungs-Gesellschaft
in Leipzig, an Stelle des Karl Bauschinger in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, Karl Bähringer zu Weimar zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministe-