Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Seite 52) der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Ver- 
gütung für das Jahr 1896 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für 
Mann und Tag zu gewähren sind: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost 80 J, 65 5, 
b) für die Mittagskost 40 „ 35 „ „ 
c) für die Abendkost 25 „ 20 „ 
d) für die Morgenkost 15 „ 10 „ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Januar 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
/5) III. Daß von der Direktion der Norddeutschen Vieh-Versicherungs-Gesell- 
schaft auf Gegenseitigkeit in Schwerin /M. an Stelle des Leopold Noß in 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Oberinspektor Andreas 
Schüth zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannmtachung vom 
20. August 1895 (Regierungs-Blatt Seite 378) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 6. Januar 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
I6)] IV. Daß von der Direktion der „Alemannia“, Versicherungs-Gesellschaft 
in Leipzig, an Stelle des Karl Bauschinger in Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben, Karl Bähringer zu Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministe-
	        
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