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Ministerial-Bekanntmachungen.
/120| I. In Ausführung des Reichsgesetzes vom 12. August 1896, betreffend
die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs= und Wirthschaftsgenossen-
schaften vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb von Konsumanstalten —
Reichs-Gesetzblatt Seite 6495 — wird hiermit im Anschluß an die Ministerial-
Bekanntmachung vom 30. Anugust 1889 — Seite 189 des Regierungs-Blatts
— bestimmt, daß als höhere Verwaltungsbehörde im Sinn des § 30 a des
Gesetzes der Großherzogliche Bezirksdirektor gilt.
Weimar, am 10. November 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Groß.
[I21) II. Daß von der Direktion der „Union“, Allgemeine Versicherungs-
Aktien-Gesellschaft in Berlin, an Stelle des Lehrers a. D. F. Rohrberg in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Wäsche-Fabrikant Carl
Schäfer in Eisenach zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
6. Juni 1896 (Regierungs-Blatt Seite 98) hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar, den 31. Oktober 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Cheft:
Krause.
(122) III. Daß von der Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungs-
Aktiengesellschaft in Winterthur an Stelle des verstorbenen Schneidermeisters
E. Brüheim in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Herr Otto Engel-
mann in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden