Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
/120| I. In Ausführung des Reichsgesetzes vom 12. August 1896, betreffend 
die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs= und Wirthschaftsgenossen- 
schaften vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb von Konsumanstalten — 
Reichs-Gesetzblatt Seite 6495 — wird hiermit im Anschluß an die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 30. Anugust 1889 — Seite 189 des Regierungs-Blatts 
— bestimmt, daß als höhere Verwaltungsbehörde im Sinn des § 30 a des 
Gesetzes der Großherzogliche Bezirksdirektor gilt. 
Weimar, am 10. November 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Groß. 
[I21) II. Daß von der Direktion der „Union“, Allgemeine Versicherungs- 
Aktien-Gesellschaft in Berlin, an Stelle des Lehrers a. D. F. Rohrberg in 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Wäsche-Fabrikant Carl 
Schäfer in Eisenach zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
6. Juni 1896 (Regierungs-Blatt Seite 98) hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar, den 31. Oktober 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Cheft: 
Krause. 
(122) III. Daß von der Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungs- 
Aktiengesellschaft in Winterthur an Stelle des verstorbenen Schneidermeisters 
E. Brüheim in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Herr Otto Engel- 
mann in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden
	        
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