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spiele waren betheiligt: der Polizei-Inspektor Schuchhardt, der Fabrikant
Ball, ein gewisser Neumann bei der Görlitzer Bahn, ein gewisser Selke oder
Sölke oder so ähnlich — ein Freund des p. Schuchhardt —, der Weinhändler
Siebert, welcher sogar den Spielern durch mich verlorenes Geld aus seiner
Tasche hingeben ließ und welches ihm die Spieler persönlich zurückerstattet haben.
Berlin, den 10. August 1881. Gottfried Richter.
Dolizeipräsidium, J.-Mr. 2168, P. J. II.
Berlin, den 4. September 1881.
Daß und aus welchen Gründen ich es ablehnen muß, über
die angebliche Betheiligung des Kriminalpolizeiinspektors Schuchhardt
an dem im Jahre 1878 im Siebert'schen Lokale betriebenen
Glücksspiele noch weitere Ermittelungen anzustellen, habe ich Ihnen
bereits in wiederholten früheren Bescheiden mitgetheilt.
Das mir gesandte Schreiben vom 16. vor. Mts. habe
ich wegen der in denselben enthaltenen neuen Beleidigungen meiner
Derson, sowie anderer Beamten des Holizeipräsidiums der Staatsanwaltschaft
mit dem Antrage auf Bestrafung zugestellt und kann
Ihnen nur überlassen, gelegentlich des gerichtlichen Derfahrens
den Beweis der Wahrheit für Ihre Behauptungen bezüglich des
Kriminalinspektors Schuchhardt anzutreten.
Der Dolizeipräsident
An gez. von Madai.
Derrn von Schwerin, Dochwohlgeboren
hier.
ad IJ. 2168, P. J. II.
Berlin, den 12. September 1881.
An den Kgl. Holizeipräsidenten Derrn von Madai, hier.
Ihr Schreiben vom 4. d. Mts. habe ich erhalten, und habe
ich darauf zu erwidern, daß ich Ihren Anschuldigungen vor dem
ordentlichen Richter mit vollständigster Seelenruhe entgegensehe
und die von mir geforderten Beweise antreten werde.
Sie haben denjenigen Brief, den Ihnen der Mellner Gottfried
Richter auf Ihre spezielle Aufforderung persönlich in die Hand
gegeben hat und aus welchem die Theilnahme des Kriminal-=inspektors
Schuchhardt am Hazardspiel ersichtlich und unter Beweis
gestellt war, trotz meiner mehrfachen Aufforderung zu produziren
steto verweigert, außerdem haben Sie mich wiederholt schriftlich
dahin beschieden, daß nur ein Brief anderen Inhalts des Kellners
Richter an Sie eingegangen sei als derjenige, den der Kellner