Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 61. (61e)

174  Reichsgerichtliche  Entscheldungett.

Klage  geltend  zu  machenden  Anspruchs  nicht  gegeben  sind.
Die  rechtliche  Folge  davon  ist,  daß  die  erhobene  Klage
als  unbegründet,  nicht  aber  wegen  Unzulässigkeit  des
Rechtswegs  abzuweisen  ist.  In  gleichem  Sinne  hat  sich
das  Reichsgericht  bei  Anwendung  anderer  Gesetze,  welche
entsprechende  Vorschriften,  wie  die  in  Rede  stehenden
des  Militärpensionsgesetzes,  enthalten,  ausgesprochen
(Vergl.  Juristische  Wochenschrift  Jahrgang  1889  Seite  88,
1891  Seite  215,  1892  Seite  434).  Die  Einrede  der  Unzulässigkeit
  des  Rechtswegs  ist  sonach  vom  Berufungsrichter
  mit  Recht  verworfen.  IV.  Civilsenat  19295.
Urtheil  vom  2.  December  1895.

Rücktritt  vom  Vertrage  wegen  Erfüllungsverzugs.
  Gem.  Recht.  Zwar  gibt  nach  gemeinem  Rechte
der  Erfüllungsverzug  dem  Gläubiger  regelmäßig  nicht  das
Recht,  vom  Vertrage  zurückzutreten.  Aber  ganz  abgesehen
davon,  ob  nicht  überhaupt  diese  Befugniß  ausnahmsweise
dann  zusteht,  wenn  der  dem  Gläubiger  jedenfalls  zustehende
  Interessenanspruch  nur  in  der  Aufhebung  des
Vertrages  seine  Befriedigung  findet,  ist  jedenfalls  bei
einigen  Verträgen  in  weiterem  Umfange  das  Rücktrittsrecht
  anerkannt.  So  bei  der  Sachmiethe,  und  neben
dieser  ist  es  in  analoger  Anwendung  bei  der  Dienstmiethe
(Entsch.  des  RG.  Bd.  23  S.  167),  auch  der  locatio  conductio
  operis  anzuerkennen.  Gerade  in  einem  Falle,
wie  der  vorliegende  ist,  wo  der  Beklagte  dauernd  zu
leisten  hat,  und  die  verschuldeten  Verzögerungen  trotz
mehrfacher  Androhung  des  Rücktritts  sich  häufig  wiederholt
  haben,  ist  es,  wenn  der  Gläubiger  nicht  fast  rechtlos
werden  soll,  nach  den  Grundsätzen  von  Treu  und
Glauben  geboten,  seinen  Rücktritt  vom  Vertrage  als  berechtigt
  anzusehen;  denn  ein  Zeitungsunternehmer  ist
auf  das  Aeußerste  gefährdet,  wenn  in  der  Lieferung
der  Zeitung  so  häufig  wie  hier  Verspätungen  eintreten.