Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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(21! VI. Mit Höchster Genehmigung wird hierdurch angeordnet, daß die 
Kontrole der Brauerei zu Seebach, welche seither dem Oberkontrolebeamten 
zu Gotha und dem Herzoglichen Steueraufseher in Waltershausen übertragen 
war (vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 22. September 1891, Regie- 
rungs-Blatt, Seite 96), fortan wieder durch die Steuerbeamten zu Eisenach 
ausgeübt wird. 
Weimar, den 17. Januar 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Nothe. 
[22) Das 2. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2286 Verordnung, wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August 
1876, betr. die Kautionen der bei der Militär= und der Marine- 
verwaltung angestellten Beamten, vom 29. Januar 1896. 
„ 2287 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer b: 
S. 43 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das 
Jahr 1896; — Zutheilung des Staates Michigan an den 
Amtsbezirks des Konsulats in Chicago. 
„ 45 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen. 
„ 47 Bestimmungen über zollfreien Einlaß der von dem internationalen 
landwirthschaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden 
deutschen Güter. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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