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(21! VI. Mit Höchster Genehmigung wird hierdurch angeordnet, daß die
Kontrole der Brauerei zu Seebach, welche seither dem Oberkontrolebeamten
zu Gotha und dem Herzoglichen Steueraufseher in Waltershausen übertragen
war (vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 22. September 1891, Regie-
rungs-Blatt, Seite 96), fortan wieder durch die Steuerbeamten zu Eisenach
ausgeübt wird.
Weimar, den 17. Januar 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Nothe.
[22) Das 2. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 2286 Verordnung, wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August
1876, betr. die Kautionen der bei der Militär= und der Marine-
verwaltung angestellten Beamten, vom 29. Januar 1896.
„ 2287 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer b:
S. 43 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das
Jahr 1896; — Zutheilung des Staates Michigan an den
Amtsbezirks des Konsulats in Chicago.
„ 45 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll=
und Steuerstellen.
„ 47 Bestimmungen über zollfreien Einlaß der von dem internationalen
landwirthschaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden
deutschen Güter.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.