Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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[32] II. Daß von der Direktion der wechselseitigen Lebensversicherungs-An— 
stalt „Janus“ in Wien an Stelle des Kaufmanns Gustav Korte in Jena, bis- 
herigen Hauptagenten derselben, Schneidermeister Hermann Thym zu Weimar 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. Juni 1895 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 243) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 30. März 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den. Departements-Chef: 
Krause. 
[33) Das 8. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter: 
Nr. 2295 Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Etatsjahr 1896/97, vom 29. März 1896. 
„ 2296 Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver- 
waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisen- 
bahnen, vom 29. März 1896. 
„ 2297 Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Etatsjahr 1896/97, vom 29. März 1896. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
12, 13 und 14: 
S. 83 Ermächtigung der Direktivbehörden, den Brauern das Halten von 
Vorräthen an Malzschrot zum Verkauf zu gestatten. 
„ 87 Jährliche Revisionen der Brennsteuer-Vergütungssätze. 
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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