ierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 18. Weimar. 28. Juli 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Errichtung der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie und das Er-
löschen des der Königlich Sächsischen Landeslotterie ertheilten ausschließlichen Privilegiums für das Groß-
herzogthum, Seite 171. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ernennung von Wahlkommissaren für die
Wahl der nach § 2 lit. a und b des Gesetzes vom 17. April 1896 zum nächsten 28. ordentlichen Landtag zu
wählenden Abgeordneten, Seite 172. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Veröffentlichung der „Be-
stimmungen über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militärwaisenhauses“", Seite 173.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(81) I. Nachdem die seitens der Großherzoglichen Staatsregierung mit den
Regierungen des Herzogthums Sachsen-Meiningen, des Herzogthums Sachsen-
Altenburg, des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha, des Herzogthums Anhalt,
des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen, des Fürstenthums Schwarzburg-
Rudolstadt, des Fürstenthums Schaumburg-Lippe unter dem 2. März und
3. Mai d. J. wegen Errichtung
der Thüringisch--Anhaltischen Staatslotterie
abgeschlossenen Staatsverträge allseitig die Höchste Ratifikation erhalten haben,
ist für diese mit dem 1. Januar 1898 in Wirksamkeit tretende Lotterie mit
dem Sitze in der Herzoglichen Residenzstadt Gotha eine gemeinsame Lotterie-
Direktion errichtet worden, welcher die Vertretung des Lotterie-Unternehmens,
insbesondere der Verkehr mit den Staatsbehörden, den Kollekteuren und dem
Publikum obliegt und welche in allen dienstlichen und amtlichen Beziehungen
dem Herzoglichen Staats-Ministerium in Gotha untersteht.
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